Was ist ein Wahlarzt?

Ein Wahlarzt hat keinen bestehenden Vertrag mit einer Krankenkasse. So kann dieser die Höhe des Honorars frei wählen. Die Verrechnung wird zwischen Patient und Wahlarzt direkt abgewickelt.

Auf der mitgegebenen Honorarnote für den Patienten sind die durchgeführten Leistungen für die Krankenkasse angeführt.

Die beglichene Honorarnote kann der Patient bei seiner Krankenkasse einreichen. Diese erstattet 80% des Tarifs zurück, welcher ein Arzt mit Krankenkassenvertrag von der Krankenkasse bekommen hätte.

Die Direktverrechnung wird in meiner Ordination bar eingehoben, da kein Bankomatsystem vorhanden ist.


Die Vorteile des Wahlarztes sind sicherlich in der deutlich geringeren Wartezeit für einen Termin und dem verminderten Zeitdruck des Arztes zu sehen.

So kann ich ihnen nach Bedarf soviel Zeit widmen, wie es notwendig erscheint!

 

 

Kontakt

ab 01.Oktober 2022 ausschließlich:

1230 Wien 

Ketzergasse 13/8

 

Telefon

+43 699 11320493

 

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